Welche Bedeutung haben die Rezeptfarben beim Arzt

Der Arzt verwendet unterschiedlich gefärbte Rezeptvordrucke. Sie geben Auskunft über den
Gültigkeitszeitraum innerhalb dem ein Rezept einzulösen ist.

Rot :
Ein rotes Rezept ist innerhalb eines Monats einzulösen und gilt für verschreibungspflichtige Medikamente, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) unter Abzug eventueller Selbstbeteiligungen erstattet werden.
(gesetzlich gilt entsprechend der Arzneimittelverschreibungsverordnung bei fehlender Angabe der Gültigkeitsdauer eine Einlösungsfrist von drei Monaten)

Gelb :
Auf gelben Rezepten werden starke Schmerz- und Betäubungsmittel verschrieben. Die
Einlösungsfrist beträgt nur sieben Tage.

Blau
Blaue Rezepte sind privatärztlichen Verordnungen vorbehalten – insbesondere für Versicherte von privaten Krankenversicherungen (PKV). Diese Rezepte sind drei Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig.

Grün
Grüne Rezepte gelten zeitlich unbegrenzt, da diese für nichtverschreibungspflichtige beziehungsweise vom Arzt empfohlene Medikamente verwendet werden. Sie erfüllen die Funktion eines Merkzettels.

Arten und Bedeutung von Diabets

Mit Diabetes mellitus, allgemein als Zuckerkrankheit bekannt, wird medizinisch eine Gruppe von Stoffwechselerkrankungen bezeichnet, die durch einen erhöhten Blutzucker gekennzeichnet ist.

Es werden der Typ 1-Diabetes und der Typ 2-Diabetes unterschieden.

Der Typ 1-Diabetes entsteht meist akut auftretend im Kindes- oder Jugendalter als Folge der Zerstörung der Insulin, Glucagon (und Somatostatin) bildenden Langerhansschen Inseln (inselartig Zellgruppe auf der Bauchspeicheldrüse, griechisch Pankreas), die den Kohlenhydratstoffwechsel steuern.

Als Ursache kommen neben erblichen Faktoren auch Infekte und andere unbekannte Faktoren in Betracht.

1. Der Typ 2-Diabetes entwickelt sich langsam als Folge zunehmender Unempfindlichkeit der Zellen gegenüber dem Insulin. Da dieser Diabetes-Typ generell ab dem etwa 40. Lebensjahr auftritt wird er auch als Erwachsenen- oder Altersdiabetes bezeichnet. Sowohl eine ungesunde Nahrungsaufnahme als auch Übergewicht und Bewegungsmangel lösen bei Vorliegen einer genetischen Veranlagung dieses Krankheitsbild aus und es sind immer öfter jüngere Personen bis hin zu Kindern betroffen.

Die Klassifikation des Diabetes mellitus erfolgt seit 1998 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und seit 2000 von der Deutschen Diabetes-Gesellschaft e.V. (DDG) nach folgendem Schema:

I. Typ 1 Diabetes

Typ 1A Immunologisch vermittelte Form

Typ 1B Idiopathische Form (ohne erkennbare Ursache) In Europa seltene Form

1. Typ 1 Diabetes wird meistens im Kindes- Jugend- oder jungem Erwachsenenalter erkennbar.

2. Beginnt meist mit plötzlich einsetzenden Beschwerden und Symptomen.

3. Typische Symptome: Müdigkeit, Gewichtsverlust, gesteigertes Durstgefühl, vermehrte

4. Ausgeprägte Ketoseneigung (Acetonausscheidung im Urin).

5. Vermindertete bis fehlende Insulinsekretion (Insulinausschüttung).

6. Keine oder nur geringe Insulinresistenz (Insulinunempfindlichkeit).

7. Famili?re H?ufung gering. Bei eineiigen Zwillingen 30-50 %..

8. HLA-Assoziation vorhanden (HLA = Human Leukocyte Antigen).

9. Diabetesassoziierte Antikörper: ca. 90-95 % bei Manifestation.
3
10. Labiler Stoffwechsel.

11. Ansprechen auf Ä-zytotrope Antidiabetika meist fehlend.

12. Insulintherapie erforderlich

II. Typ 2 Diabetes

1. Typ 2 Diabetes tritt bevorzugt im mittleren bis höheren Erwachsenenalter (Altersdiabetes) auf.

2. Beginnt meist schleichend.

3. Tritt meistens ohne Beschwerden auf.

4. Fehlende oder nur geringe Ketoseneigung (Acetonausscheidung im Urin).

5. Subnormale bis hohe Insulinsekretion (Insulinausschüttung). Qualitativ immer gestört.

6. Oft ausgeprägte Insulinresistenz (Insulinunempfindlichkeit).

7. Familiäre Häufung typisch. Bei eineiigen Zwillingen über 90 %.

8. HLA-Assoziation nicht vorhanden (HLA = Human Leukocyte Antigen).

9. Diabetesassoziierte Antikörper: keine.

10. Stabiler Stoffwechsel.

11. Ansprechen auf Ä-zytotrope Antidiabetika zunächst meist gut.

12. Insulintherapie meist erst nach jahrelangem Verlauf der Erkrankung mit Nachlassen der Insulinsekretion.

III. Andere spezifische Diabetes-Typen

A Genetische Defekte der B-Zell-Funktion

B Genetische Defekte der Insulinwirkung

C Erkrankungen des exokrinen Pankreas (Bauchspeicheldrüse)

D Endokrinopathien (hormonelle Störungen)

E Medikamenten- oder chemikalienindiziert

F Infektionen

G Seltene Formen des immunvermittelten Diabetes

H Andere, gelegentlich mit Diabetes assoziierte genetische Syndrome

IV. Gestationsdiabetes (Schwangerschaftsdiabetes. Tritt in 1-5 % aller Schwangerschaften auf)

Giftnotrufe

  Hier die Adressen der Giftnotrufkliniken   mit Tipp´s zum      Verhalten am Telefon.

 

 

13437 BERLIN
Institut für Toxikologie Giftnotruf Berlin,
Oranienburger Str. 285
Tel: 030/19240
Fax: 0 30/3 06 86-7 21
e-mail: <a href=“mailto:mail@giftnotruf.de“>mail@giftnotruf.de
<a href=“http://www.giftnotruf.de“>http://www.giftnotruf.de

53113 BONN
Informationszentrale gegen Vergiftungen
der Rhein. Fried.-Wilh.-Univ.
Zentrum f. Kinderheilkunde
Adenauerallee 119
Tel: 02 28/1 92 40

Fax: 02 28/2 87-33 14
e-mail: mailto:ukkblb2@mailer.meb.uni-bonn.de       ukkblb2@mailer.meb.uni-bonn.de
http://www.meb.uni-bonn.de/giftzentrale                                                  http://www.meb.uni-bonn.de/giftzentrale

99098 ERFURT
Gemeinsames Giftinformationszentrum
der Mecklenburg-Vorpommern  Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Klinikum Erfurt GmbH,
Nordhaeuser Str. 74
Tel: 03 61/7 30-7 30
oder 03 61/7 30-73 11

Fax: 03 61/7 30-73 17
e-mail: mailto:shared.ggiz@t-online.de           shared.ggiz@t-online.de
http://www.ggiz-erfurt.de/               http://www.ggiz-erfurt.de/

FREIBURG

Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg
Mathildenstra&szlig;e 1
Tel: 07 61/1 92 40
Fax: 07 61/2 70-44 57
e-mail: giftinfo@uniklinik-freiburg.de      giftinfo@uniklinik-freiburg.de
http://www.giftberatung.de           www.giftberatung.de

37075 GÖTTINGEN
Giftinformationszentrum Nord
Pharmakol. u. toxikol. Zentrum der
Universit Göttingen

Robert-Koch-Str. 40
Tel: 0551/19240
Fax: 0551/3831881
e-mail: Giznord@med.uni-goettingen.de  Giznord@med.uni-goettingen.de
http://www.giz-nord.de      http://www.giz-nord.de

66421 HOMBURG/SAARLAND
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
im Landeskrankenhaus
Kirrberger Straße
Gebäude  9

Tel: 06841/19240
Fax: 0 68 41/16-83 14
e-mail: kigift@med.rz.uni-sb.de     kigift@med.rz.uni-sb.de
http://www.uniklinikum-saarland.de/de/einrichtungen/andere/giftzentrale    http://www.uniklinikum-saarland.de/de/einrichtungen/andere/giftzentrale

 55131 MAINZ
Beratungsstelle bei Vergiftungen
der II. Med. Klinik und Poliklinik der
Universität,

Langenbeckstr. 1
Tel: 06131/19240
Fax: 0 61 31/1 76-6 05
e-mail: Mai@giftinfo.uni-mainz.de         Mai@giftinfo.uni-mainz.de
http://www.giftinfo.uni-mainz.de          http://www.giftinfo.uni-mainz.de

 81675 MÜNCHEN
Giftnotruf München, Tox. Abt. d.
II. Med. Klinik rechts der Isar der TUM
Ismaninger Straße 22

Tel: 089/19240
Fax: 0 89/41 40-24 67
e-mail: tox@lrz.tum.de            tox@lrz.tum.de
http://www.toxinfo.org              http://www.toxinfo.org

90419 NÜRNBERG
Toxikologische Intensivstation d.
II. Med. Klinik im Städt. Klinikum,

Flurstr. 17
Tel: 09 11/3 98-24 51
Fax: 09 11/3 98-22 05
e-mail: :muehlberg@klinikum-nuernberg.de                             muehlberg@klinikum-nuernberg.de
http://www.giftinformation.de         http://www.giftinformation.de

http://www.giftnotruf.de       Giftnotruf Berlin
http://www.meb.uni-bonn.de/giftzentrale         Giftnotruf Bonn
http://www.ggiz-erfurt.de                                  Giftnotruf Erfurt
http://www.ukl.uni-freiburg.de/giftberatung/live/index.html  Giftnotruf Freiburg
http://www.giz-nord.de                                    Giftnotruf Göttingen
http://www.uniklinikum-saarland.de/de/einrichtungen/andere/giftzentrale“ Giftnotruf Homburg/Saar 
http://www.giftinfo.uni-mainz.de       Giftnotruf Mainz 
http://www.toxinfo.org       Giftnotruf München
http://www.giftinformation.de      Giftnotruf Nürnberg

ERSTE HILFE   TIPP´s
Erste Fragen noch vor dem Anruf!

*
WOMIT?

* Definition des Giftstoffes?
* Produktname?
* Bestandteile?
* Firma?
* Verpackung?

—————————————————-

* WIE? 

Wurde das Gift oral, durch Inhalation oder über Hautkontakt aufgenommen? 

 * WANN? 

Möglichst genaue Zeitangabe der Einnahme und der ersten Symptome! 

 * WESHALB ? 

* Bestand Selbstmordabsicht?
* Sucht?
 * Irrtümliche Einnahme? 

 * WIEVIEL? 

Möglichst genaue Mengenangabe (Anzahl der Tabletten, Flüssigkeitsmenge)! 

 * KLINISCHES BILD DES BETROFFENEN? 

* In welchem Zustand befindet sich der Vergiftete?
* Ist er ansprechbar?
 * Koma

 * WER? 

* Alter
* Geschlecht
* Gewicht
* Gesundheitliche Verfassung des Vergifteten!

 

Links
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Rufbereitschaft Unfall mit Privatwagen

Rufbereitschaft:

Wenn ein  Arbeitnehmer Rufbereitschaft hat und er bei einem Einsatz seinen Privatwagen nutzt, muß der Arbeitgeber bei einem Unfall für den Schaden aufkommen. So entschied es das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz

Geklagt hatte ein Fernmeldetechniker, der während seiner Rufbereitschaft tatsächlich zu einem Einsatz mußte und auf dem Weg dorthin einen Unfall erlitt.

Sein Privatfahrzeug war zwar vollkaskoversichert, aber er mußte eine Selbst- beteiligung von 500 € leisten. Diesen Betrag wollte er von seinem Arbeitgeber erstattet bekommen.

Zu Recht, entschied das LAG. Da der Mitarbeiter sein eigenes Auto benutzt habe, falle dies in den Risikobereich des Arbeitgebers.

 

Quelle:

AOK pa praxis aktuell 1/2015 Unternehmermagazin der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Arbeitsrecht Urlaubsrecht-ungekürzt erholen

Arbeitsrecht: Dürfen Arbeitgeber den Urlaubsanspruch eines Beschäftigten kürzen, wenn das Arbeitsverhältnis  ruht?   Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Es kommt auf die genauen Umstände an. Grundsätzlich ist der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub allein an den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses gebunden. Vereinbaren beide Seiten ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses, ist eine Urlaubskürzung nur dann möglich, wenn spezielle gesetzliche Bestimmungen das Recht auf Kürzung ausdrücklich vorsehen. Bei Inanspruchnahme von Elternzeit besteht die Möglichkeit beispielsweise.                                                                                                      Im verhandelten Fall hatte eine Arbeitnehmerin neun Monate unbezahlten Urlaub genommen, um sich um die Pflege eines Angehörigen zu kümmern. Das maßgebliche Pflegegesetz beinhalte aber keinen Passus, der den Arbeitgeber zur Kürzung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs berechtige, stellte das BAG klar (AZ: 9AZR 678/12) Quelle: AOK   pa  praxis aktuell 1/2015 Unternehmermagazin der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Besondere medizinische Kliniken- Bereiche

Zentrum für seltene Erkrankungen

Klinik für Kinder und Jugendmedizin

Horst-Schmidt-Kliniken

Ludwig-Erhard-Str. 100
65199 Wiesbaden

Tel. (0611) 43-2314

http://www.hsk-wiesbaden.de/abteilungen/zentrum-fuer-seltene-erkrankungen.html

· seltene neurodegenerative Erkrankungen (bspw. lysosomale Speicherkrankheiten wie M. Fabry, M. Pompe, M. Gaucher)

· epileptische Enzephalopathien

· neurokutane Syndrome (bspw. M. Recklinghausen, M. Bourneville-Pringle

· angeborene Fehlbildungen des ZNS (bspw. Spina bifida, Meningomyelozele)

· neurometabolische Erkrankungen

· angeborene Stoffwechselerkankungen (bspw. Phenylketonurie)

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Wasser macht fit

Fahrern, die ausreichend viel Wasser getrunken hatten, unterliefen im Schnitt 47 Fehler wie verzögertes Bremsen oder Überfahren einer durchgezogenen Linie. Mit leichtem Wassermangel machten diesselben Fahrer 101 Fehler – mit der höchsten Fehlerquote in den letzten 15 Minuten des Testzeitraums, so eine Studie der Uni- Loughborough.                                                                    Flüssigkeitsmangel führt zu schlechterer Laune, verringert Konzentration und Aufmerksamkeit, einem verschlechterten Kurzzeitgedächtnis sowie Kopfschmerzen und Müdigkeit – alles Faktoren, die zu einem weniger sicheren Fahrvermögen beitragen.                                                                     Fahrfehler sind Ursache von knapp 70 Prozent aller Verkehrsunfälle.                Tipp:  Bei Ausflügen immer eine Flasche Wasser einstecken und zwischendurch regelmäßig trinken.

 

Quelle: Mobil und Sicher – Verkehrswacht  August/September/2015

Alkoholkontrolle

Polizisten müssen sich bei einer Alkoholkontrolle exakt an die Bedienungsanleitung des Alkohol-Messgerätes halten.                                        Ein Autofahrer wurde freigesprochen, da er in der vorgeschriebenen Wartezeit ein Glas Wasser getrunken hatte und damit auf den Messwert  eingewirkt hatte  AG Riesa, AZ OWi Js 36868/13

 

Quelle Firmenauto  5/2015

Schneeflockensymbol – auf Verkehrsschildern

Im Januar unterwegs bei schönstem Wetter auf der Autobahn, am Himmel keine Wolke die Fahrbahn absolut trocken. Auf einem geregelten Verkehrsschild erscheint der WARNHINWEIS „NEBEL“. Verwunderung ja.

Einige Kilometer weiter dann eine Geschwindigkeitseinschränkung auf  80 km/h und darunter der Zusatz „bei Nässe“ .                                         Fahrbahn weiterhin trocken weiter mit der bisherigen Geschwindigkeit.

Etwas später die Konstellation, mit der sich das OLG Hamm beschäftigt hatte:  80 km/h mit dem Zusatzschild „Schneeflocke“ . Aus der Sicht eines Fahrers gab es keine winterlichen Straßenverhältnisse und er war verwundert als ihm eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 45km/h vorgeworfen wurde.  Sein Motto : wo kein Schnee liegt kein Limit – jedenfalls sei die Beschilderung nicht i.O. bzw. irreführend.                                                                                    Nein sagte da der Richter und verhängte auch noch ein einmonatiges Fahrverbot. Der Bußgeldsenat verfasste eine trickreiche Begründung.             „Bei Nässe“ enthalte eine „verbale zeitliche Einschränkung“ die bei einer alleinstehenden  SCHNEEFLOCKE fehle.                                                          Ein solcher Hinweis diene nur zur Information über das Motiv der Straßenverkehrsbehörde und zur Erhöhung der Akzeptanz eines Schildes bei den Verkehrsteilnehmern. Damit müsse die angegebene Geschwindigkeit immer eingehalten werden, selbst wenn die Fahrbahn eben nicht nass oder schneebedeckt ist.  OLG Hamm  Az 1 RBs 125/14

Quelle Firmenauto 5/2015