Räum- Streupflicht im Winter

Räum- Streupflicht der Anlieger bei Eis und Schnee
17 Januar, 2010 – 20:00 — Udo Ahlbrecht

Ungeliebter Frondienst im Winter bei Eis und Schnee.

Schnee und Eis bedeuten für Eigentümer und Mieter immer wieder einen ungeliebten Frondienst
auf den Bürgersteigen und Straßen.
Für die Bürgersteige und ähnliches sind nicht die Kommunen sondern der Eigentümer oder Mieter
zuständig.
Räum- und Streupflicht „Der moderne Frondienst“ für die Grundstückeigentümer und Mieter besteht in der
Zeit zwischen 7:00 und 20:00 und kann in besonderen Fällen auch früher noch später verlangt werden.
Dies gilt natürlich auch für unbewohnte Gebäude, Scheunen, Garagen und unbebauten Grundstücken im
Innerortsbereich.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg ist folgende Regelung verbindlich:

Sowohl der Eigentümer als auch die Besitzer auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen
Grundstücke sind zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet.
In den Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer/Besitzer auf der auf der Gehwegseite
befindliche Grundstücke, in den Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer / Besitzer auf der
gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücken zur Reinigung verpflichtet.
Selbstverständlich kann dieser „Frondienst“ unter den Grundstückeigentümern nach Absprache geändert werden.
Nur muß diese „Pflicht erfüllt“ werden egal wie.
Der Gehweg ist jeweils in der Breite des eigenen Grundstücks zu räumen und zu streuen.
Dies gilt auch für Grundstücke, die zwischen zwei Straßen liegen. Hier ist ausschlaggebend, ob das Grundstück
von beiden Seiten als erschlossen gilt, d.h. wenn es von der öffentlichen Straße einen Vorteil hat §10 Abs.5 Satz 1 HStrG.

Ein Vorteil ist immer dann gegeben, wenn die wirtschaftliche und verkehrliche Nutzung, insbesondere die Möglichkeit
der Schaffung eines Zugangs oder einer Zufahrt in Betracht kommt.
Wer die Streupflicht nach der Straßenreinigungssatzung der Komunen und Städte vernachlässigt oder überhaupt nicht
ausführt , muß bei einem Unfall damit rechnen, daß er für den entstandenen Schaden Schaden haftbar gemacht wird,
die Versicherung kann bei „grober Fahrläßigkeit “ die Zahlung verweigern.
Wer vorsätzlich oder fahrläßig gegen die Satzungen verstößt, muß zunehmend mit einer Geldbuße rechnen.
Die droht auch dem, der den Schnee von Bürgersteigen auf die geräumte Fahrbahn schiebt!

Tipp für Streumaterial:
Auf Gehwegen sollte vorwiegend Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material gestreut werden.
Salz sollte möglichst in geringer Menge und nur bei auftretendem Glatteis verwendet werden.

Asche darf als Streugut nicht verwendet werden auch wenn es Hausbesitzer und Mieter mit Öfen noch gerne
verwenden.

Nachtrag zu oben
Schneeräumpflicht
Grundsätzlich ist der Eigentümer (Vermieter) für das Räumen und Streuen des Gehsteigs vor dem Haus und der Wege auf dem Grundstück verantwortlich. Er kann diese Pflicht aber im Mietvertrag durch eine entsprechende Regelung dem Mieter übertragen: entweder durch ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag oder durch den Verweis auf die Hausordnung, wenn die Schneeräumpflicht dort geregelt ist. ( OLG Frankfurt,16 U 123/87).

Dies entbindet den Vermieter aber nicht von seiner Pflicht, zu kontrollieren, ob der Mieter seiner Pflicht ordnungsgemäß nachkommt (OLG Dresden, 7U905/96), denn bei einem Unfall haften Mieter und Vermieter gesamtschuldnerisch. Selbst wenn kein Schaden eintritt, können bei Versäumnissen Bußgelder drohen.

Wird die Schneeräumpflicht an Dritte übertragen und die Durchführung nicht kontrolliert, haftet laut Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg der Hauseigentümer im Schadensfall.

Problematisch wird die Situation auch, wenn der Schneeräumpflicht wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen nicht nachgekommen werden kann. In diesem Fall ist man verpflichtet, Vertretung zu beschaffen (OLG Köln, 26 U 44/94).

Geräumt muss der Fussweg ab 7 Uhr früh sein. Bis 20 Uhr sollte dies auch so bleiben (OLG Köln, 2 U 159/85). Die Häufigkeit ist nicht genau festgelegt, ebenso die Art des Streuens. Relevant ist nur, daß die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Zu vorbeugenden Maßnahmen ist man jedoch nicht verpflichtet (BGH, III ZR 148/62), außer es wird etwa in den Medien vor Eisregen oder ähnlichem deutlich gewarnt.

Was, wenn doch ein Schaden eintritt? Dann übernimmt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung den Schaden. Doch Vorsicht! Wird die Wohnung oder das Grundstück nicht ausschliesslich privat genutzt, benötigen Sie eine spezielle Haftpflichtversicherung.

Blutdruck und Puls

Blutdruck und Puls
23 Februar, 2010 – 21:34 — Udo Ahlbrecht

Ein erhöhter Blutdruck führt zu Belastungen des Gefäßsystems.
Bluthochdruck kann lange Zeit ganz ohne Beschwerden verlaufen.
Daher sollte sich jeder mindestens 1x im Jahr den Blutdruck (auch wenn er sich fit fühlt) beim Arzt messen lassen.

Wie macht sich Bluthochdruck bemerkbar:

Beklemmungsgefühle,
Bewusstseinstrübungen,
Erbrechen,
Herzklopfen,
Krämpfe,
Lähmungserscheinungen,
Nasenbluten,
Ohrensausen,
Sehstörungen,
Schweißausbrüche,
Schwindelgefühl,
starker Druckkopfschmerz.

Anzeichen für niedrigen Blutdruck (Hypotonie):
Antriebsarmut,
Müdigkeit,
kalte Hände und Füße,
Ohrensausen,
Schlaflosigkeit.
Betroffene frieren oder schwitze

Systolischer Wert (oberer Blutdruckwert).
Das mit Blut gefüllte Herz zieht sich zusammen und pumpt das Blut in die Arterien.
Dabei weiten sich die Arterien, es wird Druck auf die Gefäßwände ausgeübt.

Diastolischer Wert (unterer Blutdruckwert).
In der Entspannungsphase, wenn sich das Herz wieder mit Blut füllt,
wird ein bestimmter Druck auf die Arterien aufrecht erhalten.

Wie sehen die Werte bei Frauen / Männern und Kinder aus?
Erwachsene

optimal: bis 120/80 mmHg
normal: bis 130/85 mmHg
hoch-normal: 130-139/85-89 mmHg
Hochdruck: 140/90 mmHg und mehr
Niedriger Blutdruck:
Frauen unter 100/60 mmHg
Männern weniger als 110/70 mmHg

Kinder
Neugeborene: 75/50 mmHg
2.bis 6. Monat: 85/65 mmHg
6. Monat bis 3. Lebensjahr: 90/65 mmHg
4. Lebensjahr – 9. Lebensjahr: 95/60 mmHg
10. und 11. Lebensjahr: 100/60 mmHg
12. und 13. Lebensjahr: 105/65 mmHg
ab 14. Lebensjahr: 110/70 mmHg

Puls
Frauen: 75 Schläge/Minute
Männer: 62-70 Schläge/Minute

Blutuntersuchung

Blutuntersuchung
31 Januar, 2010 – 16:31 — Udo Ahlbrecht

Wohl jedem von uns ist schon einmal Blut abgenommen worden, das dann im Labor eingehend untersucht wurde.

Während der Arzt aus den Test-Ergebnissen Hinweise auf den Zustand wichtiger Organe und das Vorhandensein von Krankheiten gewinnt, bleiben sie für den Patienten meist ein Buch mit sieben Siegeln.

Beispiele was die Angaben bedeuten:

Bilirubin, Alkalische Phosphatase, Gamma-GT, GOT, GPT.: Hinweis auf Lebererkrankung.

Blutsenkungsgeschwindigkeit: (BSG). Gehört zu den Routinetests.
Dabei wird Blut mit gerinnungshemmende Substanz versetzt und in ein Glasröhrchen aufgezogen.
Nach einer bzw. zwei Stunden wird gemessen, um wie viel mm sich die Blutzellen abgesenkt habe.
Eine erhöhte Senkung weist auf eine Entzündung im Körper hin.

Cholesterin, Triglyceride; Aussage über den Lipoproteinstoffwechsel.

Eisen: Aussage über den Eisenhaushalt, bei zuwenig Eisen Hinweis auf Blutarmut (Anämie).

Erythrozyten (rote Blutkörperchen): Träger des Sauerstoffs. Wenn zu niedrig, Hinweis auf z.B. Blutarmut, Kreislaufschwäche, Schwindel, Übelkeit.

Gesamt Eiweiß: Hinweis auf Leber- und Nierenschaden.

Glukose / Blutzucker: Hinweis auf eine Kohlenhydrat Stoffwechselstörung.

Hämoglobin (Blutfarbstoff): In Zusammenhang mit Erythrozyten.

Hämatokrit: Verdickung des Blutes, z.B. zu hoch bei Nierenleiden.

Harnsäure Hinweis auf Gicht.

Harnstoff / Kreatinin: Hinweis auf eine Nierenerkrankung.

Leukozyten (weiße Blutkörperchen): Wenn zuwenig Immunsystem geschwächt, wenn zuviel z.B. Infektionen. Entzündungen.

VLDH, CK-NAC: Leitfermente der quergestreiften Muskulatur. Hinweis z.B. bei Muskelschwund oder Herzinfarkt.

Lipase, alpha-Amylas: Hinweis auf Erkrankung der Bauchspeicheldrüse.

MCHC: Ist die Menge des Gesamt-Hämoglobins im Körper ausreichend?

MCH: Ist die Menge des Hämoglobins am einzelnen roten Blutkörperchen ausreichend?

MCV: Ist das einzelne rote Blutkörperchen zu groß oder zu klein?

Natrium, Kalium, Calcium: Aussage über den Elektrolythaushalt.

Thrombozyten (Blutplättchen): Hinweis auf das Gerinnungssystem, z.B. wenn das Blut nicht richtig gerinnt.
Hinweis auf eine starke Lebererkrankung.

Angaben ohne Gewähr

Normalwerte Allgemein
Alkalische Phosphatase
Frauen 35 – 104 U/l
Männer 40 – 129 U/l
Blutzucker
70-110 mg/dl
BSG
Frauen zwischen 6 und 20 mm
Männer zwischen 3 und 15 mm

Gesamt Cholesterin bis 200 mg/dl

HDL Cholesterin
Frauen 65 mg/dl
Männer 55 mg/dl

LDL Choelsterin 160 mg/dl

Eisen
Frauen 50 – 170 µg/l
Männer 65 – 180 µg/l

Erytrozyten
Frauen 4,1 – 5,4 /µl
Männer 4,5 – 6,0 /µl

Gamma GT
Frauen bis 39 U/l
Männer bis 66 U/l

GOT
Frauen 10 – 35 U/l
Männer 10 – 50 U/l

GPT
Frauen 10 – 35 U/l
Männer 10 – 50 U/l

Hämoglobin
Frauen 11,5 – 16,4 g/dl
Männer 13,5 – 18,0 g/dl

Harnsäure
Frauen 2,5 – 5,7 mg/dl
Männer 3,5 – 7 mg/dl

Harnstoff 17 – 50 mg/dl

Kalzium
Frauen 2,0 – 2,8 mmol/l
Männer 2,0 – 2,8 mmol/l

Kreatinin
Frauen 0,5 – 1,0 mg/dl
Männer 0,5 – 1,2 mg/dl

Leukozyten
4,0 – 9,4 /µl

Natrium
130 – 150 mmol/l

Rheumafaktor
bis 40 U/ml
T3
3,4 – 7,2 pmol/l
T4
0,73 – 1,95 ng/dl

TSH
0,27 – 4,2 µIU/ml
Triglyzeride
200 mg/dl

Alle Angaben ohne Gewähr. Jedes Labor verfügt über eine andere
medizinisch-technische Ausrüstung und arbeitet mit verschiedene Techniken.

Fragen rund um den neuen Personalausweis

Fragen rund um den neuen Personalausweis 1 November, 2011 – 22:18 —

Fragen rund um den neuen Personalausweis Der neue Personalausweis hat mit 8,6cm mal 5,4cm die gleichen Abmessungen, die Sie bereits von vielen anderen Plastikkarten des alltäglichen Geschäftsverkehrs kennen. Die Karte besteht aus mehreren Kunststoffschichten. Durch die optimierten Abmessungen können Sie Ihren neuen Personalausweis künftig in der Geldbörse mit anderen Karten, wie beispielsweise Kreditkarte oder Führerschein, unterbringen. Wozu dienen die Fingerabdrücke? Im Chip des neuen Personalausweises sind die auf dem Ausweis aufgedruckten Daten und das Lichtbild digital abgelegt. Zusätzlich ist es möglich, Fingerabdrücke als freiwilliges Merkmal aufzunehmen. Jeder kann frei entscheiden, ob er dies möchte. Wenn Sie Ihre Fingerabdrücke nicht aufnehmen lassen wollen, entstehen Ihnen keine Nachteile. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Beispielsweise ist es nicht möglich, dass ein Fremder mit Ihrem Ausweis eine Grenzkontrolle am Flughafen passiert – auch wenn er Ihnen ähnlich sieht. Lichtbild und Fingerabdrücke können zukünftig vor Ort mit den Merkmalen der Person verglichen werden und müssen übereinstimmen. Nur bestimmte staatliche Behörden dürfen Ihre Fingerabdrücke – ausschließlich zur Identitätsfeststellung – lesen: Polizeivollzugsbehörden, die Zollverwaltung, die Steuerfahndungsstellen der Länder sowie die Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden. Die freiwillig abgegebenen Fingerabdrücke werden nach der Produktion des Ausweises gelöscht und nicht in Datenbanken oder Registern gespeichert. Sie liegen ausschließlich auf dem Ausweis vor. Welche Daten sind auf dem Personalausweis gespeichert? Auf dem Ausweis-Chip werden die auf der Karte aufgedruckten Daten noch einmal digital abgelegt. Neu hinzugekommen sind die Felder für den Ordens- bzw. Künstlernamen und die Postleitzahl als Bestandteil der Anschrift. Freiwillig können Sie auch zwei Fingerabdrücke aufnehmen lassen. Zusätzlich enthält der Ausweis Angaben zur Gültigkeit und zum Sperrstatus sowie Funktionen gegen das unberechtigte Auslesen. Im Rahmen der Online-Ausweisfunktion können Sie die folgenden Daten an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe Ihrer PIN freigeben:  Vor- und Familienname, ggf. Ordens- oder Künstlername sowie Doktorgrad  Geburtstag und Geburtsort  Anschrift  Altersbestätigung  Wohnortbestätigung  Pseudonyme Kartenkennung  ausstellendes Land (Deutschland) Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Sie haben das letzte Wort, ob und welche Daten Sie freigeben und übertragen. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übertragen. Grundsätzlich gilt aber: Erst, wenn Sie es mit Ihrer persönliche PIN freigeben, werden Daten aus Ihrem Ausweis übertragen. Sind meine Daten sicher? Ja. Ihre persönlichen Daten sind sogar sicherer, als wenn Sie sich ohne Ihren neuen Personalausweis im Internet bewegen, dort einkaufen oder in Netzwerken aktiv sind. Seine neuen Funktionen schützen Ihre persönlichen Daten. Mit der Online-Ausweisfunktion ist sichergestellt, dass der Anbieter tatsächlich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Es ist nicht möglich, Daten aus Ihrem Ausweis auszulesen, ohne dass Sie es merken, da immer Ihr aktives Zutun erforderlich ist. Was passiert, wenn ich meine PIN falsch eingebe? Beim ersten und zweiten Mal passiert nichts. Nach dem zweiten Mal werden Sie aufgefordert, Ihre Zugangsnummer einzugeben. Die 6-stellige Zugangsnummer finden Sie auf der Vorderseite Ihres Ausweises. Nach der dritten Falscheingabe wird die Online-Funktion sicherheitshalber gesperrt. In diesem Fall können Sie den Fehlbedienungszähler zurücksetzen, indem Sie die PUK eingeben. Die PUK wurde Ihnen in Ihrem PIN-Brief schriftlich mitgeteilt. Sie können diese bis zu zehn Mal verwenden. Was passiert, wenn ich meine PIN vergesse? Die PIN kann in jeder beliebigen Personalausweisbehörde neu gesetzt werden. Dazu müssen Sie Ihren neuen Personalausweis mitbringen. Wie kann ich die Online-Ausweisfunktion sperren lassen, wenn ich meinen neuen Personalausweis verliere oder wenn er gestohlen wird? Wenden Sie sich am besten an Ihr Bürgeramt und die dortige Personalausweisbehörde. Sie können die Online-Ausweisfunktion auch telefonisch über die Hotline 0180-1-33 33 33 (3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, auch aus dem Ausland erreichbar, max. 42 ct/Minute aus dem Mobilfunknetz) sperren lassen. Bitte halten Sie Ihr Sperrkennwort bereit. Wie und wo erhalte ich ein Signaturzertifikat für Nutzung der Unterschriftsfunktion? Sie erhalten das Zertifikat bei einem Signaturanbieter Ihrer Wahl. Eine Liste finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur. Nur ein offiziell zugelassener Anbieter darf Signaturzertifikate ausgeben. Zum Erwerb des Signaturzertifikats benötigen Sie Ihren neuen Personalausweis, die Online-Ausweisfunktion muss eingeschaltet sein. Die Kosten von Signaturzertifikaten unterscheiden sich je nach Laufzeit und Anbieter. Wo und wann bekomme ich den neuen Personalausweis? Den neuen Personalausweis können Sie ab dem 1. November 2010 in der Personalausweisbehörde Ihres Bürgeramts beantragen. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ab dem 1. November 2010 ist aber jederzeit möglich. Öffnungszeiten, Ansprechpartner sowie Zuständigkeiten von Ämtern und Behörden in Ihrem Wohnort finden Sie unter www.behoerdenfinder.de/ Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt? Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Welche Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt?  Alter Personalausweis oder Reisepass  Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten. Was passiert mit der Unterschriftsfunktion, wenn ich meinen neuen Personalausweis verliere? Sie müssen den Verlust sofort bei Ihrem Signaturanbieter melden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben. Dort können Sie die Funktion sperren lassen. Bitte beachten Sie: Dies erfolgt nicht automatisch, wenn Sie den Verlust Ihres Dokuments der Personalausweisbehörde melden. Gebühren: Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010 Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 Euro (10 Jahre gültig) Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig) Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige Gebührenreduzierung oder – befreiung möglich Vorläufiger Personalausweis 10 Euro Weitere Gebührenregelungen Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres gebührenfrei Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) 6 Euro Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen Anbieter Weitere Informationen unter: http://www.personalausweisportal.de.

Was wo im „Perso“ stehen darf

ttp://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__5.html

Gültigkeit:

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__6.html

Versagung und Entziehung

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__6a.html

Märchen über Medikamente

Märchen über Medikamente
23 April, 2012 – 21:06 — Udo Ahlbrecht

Über Medikamente sind einige Märchen im Umlauf. Dr. Ursula Sellerberg von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände stellt sie richtig.

Irrtum Nummer 1:
Günstigere Präparate sind nicht so gut wie das Original.

„Es gibt keine Unterschiede in der Wirkung, so lange es sich um exakt die gleiche Darreichungsform handelt“, sagt die Apothekerin. „Man kann Kapseln nicht mit Tabletten vergleichen, sie wirken nach unterschiedlichen Zeiten. Aber Tabletten verschiedener Hersteller mit dem gleichen Wirkstoff in der identischen Darreichungsform wirken auch gleich.“ Die Preisunterschiede gibt es, weil die Hersteller dafür keine erneute Forschung betreiben. „Der Wirkstoff ist seit Jahren bekannt und weitestgehend erforscht“, sagt Sellerberg. „Diese Ersparnisse bei der Forschung erlauben es den Anbietern von Generika, so günstig zu sein. Trotzdem unterliegen ihre Medikamente den gleichen strengen Zulassungsregeln wie jedes andere Medikament. Wenn also Patienten in der Apotheke ein günstigeres Präparat wählen, können sie beruhigt sein. Das gilt auch, wenn die Krankenkasse einen Rabattvertrag mit einem Generika–Hersteller abschließt.“

Irrtum Nummer 2:
Nahrungsergänzungsmittel und frei verkäufliche Medikamente haben keine Nebenwirkungen.

„Das ist falsch, weil selbst Kalziumtabletten Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln haben können“, erklärt die Expertin. „Ein weiteres Beispiel ist Johanniskraut. Es kann dafür sorgen, dass die Anti–Baby–Pille ihre Wirkung verliert.“ Deshalb sollte man in der Apotheke immer angeben, welche Präparate man einnimmt – auch wenn sie aus einer Drogerie stammen. Nur so kann der Apotheker Wechselwirkungen ausschließen. Darüber hinaus berate der Apotheker seine Kunden, zum Beispiel über die richtige Dosierung.

Irrtum Nummer 3:
Der Arzt muss rabattierte Arzneimittel verschreiben.

„Nein, die Ärzte behalten weiterhin die sogenannte Therapiefreiheit. Das bedeutet, dass sie alleine über die medizinische Notwendigkeit und den Einsatz von Medikamenten bestimmen“, stellt Sellerberg richtig. Die Ärzte sind aber per Gesetz zu einer wirtschaftlichen Verordnungsweise verpflichtet. Die Rabattverträge helfen ihnen dabei, das jeweils günstigste Medikament zu verschreiben. Die Apothekerin weist darauf hin, dass jeder Arzt auch die Möglichkeit hat, statt eines bestimmten Präparats nur einen Wirkstoff auf das Rezept zu schreiben (Aut–idem–Regel). „Dann wählt der Apotheker ein günstiges Medikament aus.“

Irrtum Nummer 4:
Zum Herunterspülen von Medikamenten ist jede Flüssigkeit geeignet.

„Tatsächlich kann man nur Leitungswasser immer bedenkenlos nehmen“, erklärt die Apothekerin. „Selbst Mineralwasser kann Wechselwirkungen hervorrufen, zum Beispiel bei Osteoporose–Mitteln.“ Aber auch von Milch rät Sellerberg ab: „Die verträgt sich nicht mit verschiedenen Antibiotika.“ Ebenfalls ungeeignet sind nach Auskunft der Expertin Säfte oder Flüssigkeiten, die Säuren beinhalten. „Bekannt ist zum Beispiel, dass Grapefruitsaft bei Herzmitteln Wechselwirkungen hervorrufen kann. Auch Hagebuttentee ist nicht ganz ohne. Das sieht man zum Beispiel, wenn man Milch hinein gibt – sie flockt durch die Säure aus. Ebenso könnte Fruchtsäure in Tee oder Säften Wirkstoffe zerstören.“

Irrtum Nummer 5:
Arzneimittel, die nicht verschrieben werden müssen, kann man unbegrenzt lange einnehmen.

„Als Faustregel gilt: Schmerzmittel nicht länger als drei Tage und nicht häufiger als zehnmal im Monat einnehmen“, sagt Sellerberg. Werden sie zu häufig eingenommen, verursachen sie Kopfschmerzen. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich von einem Apotheker beraten zu lassen. Auch Abführmittel und andere frei verkäufliche Präparate können auf Dauer die Gesundheit schädigen.

Irrtum Nummer 6:
Für harmlose Arzneimittel kann man Kinder in die Apotheke schicken.

„Apotheker dürfen Kindern die Präparate zwar aushändigen, tun das aber ungern“, sagt die Apothekerin. Denn auch rezeptfreie Arzneimittel wie Kopfschmerztabletten oder Erkältungsmittel können bei falscher Anwendung der Gesundheit schaden. „Die Apotheker beraten über Arzneimittel – Kinder können aber Einnahmehinweise nicht verstehen oder sich diese nicht merken“, erklärt Sellerberg. „Wenn der Apotheker Fragen zu anderen Medikamenten und möglichen Wechselwirkungen hat, kann ein Kind diese vermutlich nicht beantworten.“ Besser sei es, Medikamente selbst abzuholen oder einen Erwachsenen um den Botengang zu bitten.

Irrtum Nummer 7:
Ein Antibiotikum kann man einfach absetzen.

„Gegen viele Infektionen wirken Antibiotika sehr schnell. Aber nur weil die Beschwerden verschwunden sind, bedeutet das nicht, dass die Krankheitserreger komplett besiegt sind. Auch jetzt droht ein Rückfall“, beschreibt die Expertin die Problematik. Um die letzten übrig gebliebenen Keime außer Gefecht zu setzen, müsse der Patient die Antibiotikatherapie auf jeden Fall vorschriftsmäßig zu Ende führen. Sellerberg warnt: „Tut der Patient das nicht, werden die verbleibenden Bakterien gegen das Antibiotikum immun. Das Bakterium wird resistent – und beim nächsten Einsatz wirkt das Antibiotikum nicht mehr.“

Quelle: AOK – Die Gesundheitskasse

Abkürzungen in der Diaknostik-Untersuchungsmöglichkeit

Abkürzungen in der Diaknostik-Untersuchungsmöglichkeit
31 Januar, 2010 – 16:27 — Udo Ahlbrecht

Abkürzungen ersetzen komplizierte medizinische Fachausdrücke – aber was dem Arzt oder dem medizinischen Personal geläufig ist, flößt bei vielen Patienten Angst vor dem Unbekannten ein.

Einige wichtige Kürzel:

CT=Computertomografie

EEG = Elektroenzephalographie: Durch diese diagnostische Maßname können die verschiedenen Hirnströme registriert werden – zum Beispiel um ein Anfallsleiden abzuklären. Dafür werden Elektroden am Kopf befestigt. Dauer der schmerzlosen Prozedur ca. 45 Min.

EKG = Elektrokardiogramm: Dabei werden Brust, Hand- und Fußgelenke durch Elektroden mit dem Aufzeichnungsgerät verbunden, um die Herzströme zu messen. Gibt Auskunft über unregelmäßige Herztätigkeit.

EMG = Elektromyogramm: Durch die Aufzeichnung der Muskelströme lassen sich Erkrankungen der Muskulatur erkennen, aber auch Nervenverletzungen exakt lokalisieren.

Dazu werden Scheibenelektroden auf die Haut über den entsprechenden Muskelgruppen fixiert. Muskelströme werden sowohl bei angespannter als auch bei lockerer Muskulatur gemessen, woraus sich unterschiedliche Schlüsse ziehen lassen.

EGG = Elektrogastrogramm: Damit werden die Aktionsströme des Magens aufgezeichnet.

ERCP = Endoskopisch-retrograde Cholangio-Pankreatikographie: Röntgenverfahren zur Untersuchung des Gallengangsystems und des Bauchspeicheldrüsenganges.

ERG =Elektroretinogramm: Gibt Auskunft über die Netzhaut des Auges.

MRTKernspintomografie

wird Fortgesetzt

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zuständige Familienkasse Wiesbaden

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Wiesbaden
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mailto:Familienkasse-Wiesbaden@arbeitsagentur.de
0611 / 9494-511
Mo, Di, Fr
08:00 -12:00,
Do 08:00 – 12:30 und 14:00 – 1800

Adressen von Versorgungsämtern in Hessen

Versorgungsämter des Landes Hessen

Verzeichnis der hessischen Städte und Gemeinden mit dem für Sie zuständigen Amt für Versorgung und Soziales

 

 

_____________________________________________________________
Hessisches Amt für
Versorgung und Soziales Kassel
Frankfurter Straße 84 A
34121 Kassel

Telefon: 0561/ 20 99-0
Fax: 0561/ 20 99-240
www: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
E-Mail: poststelle@havs-kas.hessen.de

Öffnungszeiten / Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Außensprechtage vom Hessischen Amt für Versorgung und Soziales Kassel
__________________________________________________________
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Versorgung und Soziales Gießen
Südanlage 14 A
35390 Gießen

Postanschrift:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Postfach 101052
35390 Gießen

Telefon: 0641/7936-0
Fax: 0641/ 79 36-117
www: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de

Öffnungszeiten / Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag 08:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Hier finden Sie die Außensprechtage vom Versorgungsamt Gießen
TelNr Beratungsbüro Erziehungsgeld 0641/ 7936-501/502
Telefax Erziehungsgeld: 0641/ 7936- 505
Die Telefonnummer für das Versorgungsamt Gießen lautet: 0641/ 79 36-0
——————————————————————————-
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Washingtonallee 2
36041 Fulda

Postanschrift:
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Postfach: 2351
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Fax: 0661/ 6207-325
Fax: 0661/ 6207-242
www: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda
E-Mail: postmaster@havs-ful.hessen.de
Öffnungszeiten / Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
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Hessisches Amt für Versorgung und Soziales
Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt
(Im Nordwestzentrum)
Telefon: 0 69/ 15 67-1
Fax: 069/ 1567-234
www: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt/M
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Öffnungszeiten / Sprechtage
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Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
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Schottener Weg 3
64289 Darmstadt

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Fax: 06151/ 738-133
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Öffnungszeiten / Sprechtage
Montag bis Donnerstag 08:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

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Hessisches Amt für
Versorgung und Soziales Wiesbaden
Mainzer Straße 35
65185 Wiesbaden
(Zugang über Lessingstraße)
65175 Wiesbaden

Postanschrift
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Versorgung und Soziales Wiesbaden
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Fax: 0611/ 71 57-4177
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Doktortitel – Bedeutung der Abkürzungen

Doktortitel – Bedeutung der Abkürzungen
1 Februar, 2011 – 02:49 — Udo Ahlbrecht

D.; D. theol. (theologiae)
ehrenhalber verliehener Doktortitel der protestantischen Theologie

Dr. agr. (agronomiae)
Doktor der Landwirtschaft und Bodenkultur

Dr. cult. (culturae)
Doktor der Kulturwissenschaft

Dr. des. (designatus)
Doktor zwischen Prüfung und Aushändigung der Promotionsurkunde

Dr. diac. (diaconiae)
Doktor der Diakoniewissenschaften

Dr. disc. pol. (disciplinae politicarum)
Doktor der Sozialwissenschaft

Dr. forest. (forestalium)
Doktor der Forstwissenschaft

Dr. … habil. (habilitatus)
Doktor, der die Lehrberechtigung (venia legendi) an Hochschulen erworben hat. Je nach Bundesland wird auch der Zusatz Privatdozent (PD) vorangestellt.

Dr. h.c. (honoris causa)
aufgrund besonderer wissenschaftlicher oder kultureller Leistungen ehrenhalber verliehener Doktortitel, ohne Ableistung einer wissenschaftlichen Prüfung (Ehrendoktor – kein akademischer Grad)

Dr. h.c. mult. (honoris causa multiplex)
mehrfacher Ehrendoktor; auch: Dr. e.h.
(ehrenhalber – keine akademischen Grade)

Dr.-Ing. (Ingenieur)
Doktor der Ingenieurwissenschaft

Dr. iur. can. (iuris canonici)
Doktor der kanonischen Rechtswissenschaften

Dr. iuris. utr. (iuris utriusque)
Doktor beider Rechte (weltliches und kirchliches)

Dr. jur. (iur) oder (iuris)
Doktor der Rechtswissenschaft

Dr. math. (mathematicarum)
Doktor der Mathematik

Dr. med. (medicinae)
Doktor der Medizin

Dr. med. dent. (medicinae dentariae)
Doktor der Zahnheilkunde

Dr. med. vet. (medicinae veterinariae)
Doktor der Tierheilkunde

Dr. mult. (multiplex)
Doktor mit mehreren Doktortiteln

Dr. oec. (oeconomiae)
Doktor der Verwaltungswissenschaften

Dr. oec. publ. (oeconomiae publicae)
Doktor der Staatswissenschaft

Dr. oec. troph. (oecotrophologiae)
Hauswirtschaft, Ernährungswissenschaften

Dr. P. H. (Public Health)
Doktor der Gesundheitswissenschaften

Dr. paed. (paedagogiae)
Doktor der Pädagogik

Dr. pharm. (pharmaciae)
Doktor der Arzneimittelkunde

Dr. phil. (philosophiae)
Doktor der Philosophie

Dr. phil. nat. (philosophiae naturalis)
Doktor der Naturwissenschaften

Dr. rer. agr. (rerum agriculturarum)
Doktor der Landwirtschaft und Bodenkultur

Dr. rer. biol. hum. (rerum biologicarum humanarum)
Doktor der Humanwissenschaften

Dr. rer. comm. (rerum commercialium)
Doktor der Handelwissenschaften

Dr. rer. cur. (rerum curae)
Doktor der Pflegewissenschaft

Dr. rer. hort. (rerum horticulturarum)
Doktor der Gartenbaukunde

Dr. rer. medic. (rerum medicinalium)
Doktor der Theoretischen Medizin

Dr. rer. merc. (rerum mercantilium)
Doktor der Handelswissenschaft

Dr. rer. mont. (rerum montanarum)
Doktor der Bergbauwissenschaft

Dr. rer. nat. (rerum naturalium)
Doktor der Naturwissenschaft

Dr. rer. oec. (rerum oeconomicarum)
Doktor der Wirtschaftswissenschaft

Dr. rer. publ. (rerum publicarum)
Doktor der Verwaltungswissenschaften

Dr. rer. pol. (rerum politicarum)
Doktor der Staatswissenschaft

Dr. rer. physiol. (rerum physiologicarum
Doktor der Humanbiologie

Dr. rer. sec. (rerum securitatis)
Doktor der Sicherheitswissenschaften

Dr. rer. silv. (rerum silvestrium)
Doktor der Forstwissenschaften

Dr. rer. soc. (rerum sociologicae)
Doktor der Sozialwissenschaften

Dr. rer. techn. (rerum technicarum)
Doktor der technischen Wissenschaft

Dr. sc. agr. (scientiarum agrariculturae)
Doktor der Landwirtschaft und Bodenkultur

Dr. sc. hum. (scientiarum humanarum)
Doktor der Humanwissenschaften

Dr. scientiae musicae
Doktor der Musikwissenschaften

Dr. sc. nat. (scientiarum naturalis)
Doktor der Naturwissenschaft

Dr. sc. paed. (scientiarum paedogogiae)
Doktor der Erziehungswissenschaft

Dr. sc. pol. (scientiarum politicarum)
Doktor der Staatswissenschaft

Dr. sc. techn. (scientiarum technicarum)
Doktor der technischen Wissenschaft

Dr. Sportwiss.
Doktor der Sportwissenschaften

Dr. theol. (theologiae)
Doktor der Theologie

Dr. troph. (trophologiae)
Doktor der Ernährungswissenschaft

Dres. (doctores)
Abkürzung für Doktoren. Üblich bei gleichzeitiger Nennungen mehrerer Titelträger

Weitere Dr-Grade finden Sie bei Wikipedia.org unter

https://de.wikipedia.org/wiki/Doktor#Entsprechungen_in_anderen_L.C3.A4ndern

oder

https://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20060814032225AAzixEl

Bitte Zeilenumbruch beachten.

Die Vielfalt der Doktorgrade ist umwerfend daher kann ich nicht alle hier aufführen. Aber unter dem o.g. Link von wikipedia finden Sie alle Titeln aus dem deutschsprachigen Raum.

Die Vielfalt der unterschiedlichen Doktorgrade existiert nur in Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum. 

Adressen Hessischer Gesundheitsämter

Adressen Hessischer Gesundheitsämter

Stadt Frankfurt/M.
Amt für Gesundheit
Breite Gasse 28, 60313 Frankfurt/M. (069)212-70800

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Stadt Wiesbaden
Gesundheitsamt
Dotzheimer Str. 38-40, 65185 Wiesbaden (0611) 31-2075 oder 31-2801

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Stadt Offenbach
Gesundheitsamt
Berliner Str. 60, 63065 Offenbach (069)80652111

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Region Kassel
Gesundheitsamt
Wilhelmshöher Allee 19-21, 34117 Kassel (0561)1003-1979

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Verwaltungsverband Gesundheitsamt
Darmstadt-Dieburg
Niersteiner Str. 3, 64295 Darmstadt (06151)3309-21

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Landkreis Bergstraße
-Haus der Gesundheit-
Kettelerstraße 29, 64646 Heppenheim (06252)15-5843 oder 0172-7291842

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Landkreis Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau (06152)989-183 -186

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Hochtaunuskreis
-Fb Gesundheitsdienste-
Ludwig-Erhardt-Anl. 1-5, 61348 Bad Homburg (06172)999-0

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Main-Kinzig-Kreis
-Gesundheitsamt-
Barbarossastrasse 24, 63571 Gelnhausen (06051)85-14370

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Main-Taunus-Kreis
-Gesundheitsamt-
Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim (06192)201-0

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Odenwaldkreis
-Gesundheitsamt
Albert-Schweitzer-Str. 8 / Ärztehaus
64711 Erbach (06062)70-1993

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Landkreis Offenbach
-Fachdienst Gefahrenabwehr +Gesundheitsz.-
Gottlieb-Daimler-Str.10, 63128 Dietzenbach (06074)8180-8180 8180-1440

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Rheingau-Taunus-Kreis
-Fd Gesundheitsverw.-
Heimbacher Str. 7, 65307 Bad Schwalbach (06124)510-352

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Wetteraukreis
-Fd Gesundheit-
Europaplatz, 61169 Friedberg (06031) 83-2325

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Landkreis Gießen
Riversplatz 1-9, Gebäude D, 35394 Gießen (0641) 9390-1234

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Lahn-Dill-Kreis
-Abt. Gesundheit-
Schlossstr. 20, 35745 Herborn (06441)407-1619

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Landkreis Limburg-Weilburg
-Fb Gesundheit, Veteri.+ Verbraucherschutz-
Schiede 43, 65549 Limburg (06431) 296-614

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Landkreis Marburg-Biedenkopf
-Fb Gesundheit-
Schwanallee 23, 35037 Marburg (0 64 21) 4054-130

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Vogelsbergkreis
-Gesundheitsamt-
Gartenstr. 27, 36341 Lauterbach (0 66 41)9 77-173

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Landkreis Fulda
-Gesundheitsamt-
O-von-Weißenburg-Str.3, 36043 Fulda (0661) 6006-659

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Landkreis Hersfeld-Rotenburg
-Fachdienst Gesundheit-
Friedloser Str. 12, 36251 Bad Hersfeld (06621)87-6320

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Schwalm-Eder-Kreis
-Fb Gesundheitswesen-
Waßmuthshäuser Str.52, 34576 Homberg (Efze) (05681) 775-666

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Landkreis Waldeck-Frankenberg
-Fd Gesundheit-
Am Kniep 50, 34497 Korbach (05631)954-880

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Werra-Meißner-Kreis
Fb Gesundheit, Verbr.schutz + Vet.-
Luisenstr. 23c , 37269 Eschwege (05651)9592-50
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