Therapie von Schlafstörungen
Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, dass sie unter einer Schlafstörung leiden, die einer professionellen Behandlung bedarf.
In welchen Fällen sollten Sie einen Arzt aufsuchen?
Wenn Ein- oder Durchschlafstörungen (Insomnien) länger als einen Monat andauern und sich auch auf das Wohlbefinden am Tage auswirken.
Wenn Sie oder Ihre Kinder an Aufwachstörungen (Parasomnien) leiden, die eine übermäßige Tagesmüdigkeit zur Folge haben, aggressives Verhalten im Schlaf auftritt und dabei Verletzungsgefahr besteht, und wenn die Aufwachstörung eine gravierende Beeinträchtigung anderer Familienmitglieder nach sich zieht.
Wenn Verdacht auf Narkolepsie besteht.
Wenn Sie oder Ihr Partner unter dem Syndrom der ruhelosen Beine oder der periodischen Gliedmaßenbewegungen leiden.
Wenn Sie oder Ihr Partner laut und unruhig schnarchen und der Verdacht nahe liegt, dass Atemaussetzer auftreten.
Wenn ohne erklärbare Gründe die Fahrtüchtigkeit oder Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist, die Ausdauer bei der Verrichtung alltäglicher Routinearbeiten mangelhaft ist, oder Einschlafen in der Schule beobachtet wird.
Ob bei Ihnen Verdacht auf eine behandlungsbedürftige Schlafstörung besteht, können Sie hier testen.
Wenn Sie in diesem Fragebogen mehr als 3 Fragen mit „Ja“ beantworten, liegt die Vermutung nahe, dass Sie unter einer behandlungsbedürftigen Schlafstörung leiden. Dann sollten Sie bitte einen Facharzt (zum Beispiel einen Pneumologen) aufsuchen.
aus:
www.lungenaerzte-im-netz.de