Polizisten müssen sich bei einer Alkoholkontrolle exakt an die Bedienungsanleitung des Alkohol-Messgerätes halten. Ein Autofahrer wurde freigesprochen, da er in der vorgeschriebenen Wartezeit ein Glas Wasser getrunken hatte und damit auf den Messwert eingewirkt hatte AG Riesa, AZ OWi Js 36868/13
Quelle Firmenauto 5/2015