Beantragt eine an Diabetes mellitus Typ erkrankte Person die Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D und DE, kann es notwendig sein, ein Gutachten einzureichen, das einen Blutzuckerwert von unter 7,5 Prozent belegt. Ansonsten kann der Antrag auf die Fahrerlaubnis abgelehnt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden (AZ. 7 K 3863/12)
Das Gericht hatte eine Klage auf verschieden Führerscheinklassen abgewiesen.
Eine Eignung sei nur bei guter Einstellung möglich. Der Nachweis einer guten Stoffwechselführung ohne Unterzuckerung muß erbracht werden.
Die D-Klasse ist für das Führen von Bussen notwendig
Quelle Mobil und Sicher 2/15