Das neue elektronische Rezept – E-Rezept ist da Pflicht ab 01.01.2024

Das E-Rezept kommt  ist seit 01.01.2024 verbindliche Pflicht

Ab Januar 2022 wird das E-Rezept für alle verschreibungspflichtigen Medikamente verbindlich. Anders als bisher erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt statt eines Papierrezepts einen QR-Code – wahlweise auf Ihr Smartphone oder als Ausdruck. Das E-Rezept können Sie in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen – dies kann eine Online-Apotheke oder auch Ihre Apotheke vor Ort sein. Wir erklären Ihnen, wie das E-Rezept funktioniert.

 

Vorgang: Rezept beim Arzt bestellen. Beim ersten Rezept im Quartal wie gehabt nur mit der Versicherungskarte. Ohne diese Karte ist eine Erstbestellung im Quartal leider nicht möglich.

Nur zur Info: Es werden keine Daten auf der Versichertenkarte gespeichert. Dies ist bei den heutigen Karten nicht möglich. Die Karte wird nur eingelesen damit man auf dem gesicherten Server die Rezeptdaten speichern kann.

Das Rezept kann der Arzt auch direkt auf einen gesicherten Server laden.

Dann gibt es die Möglichkeiten mit einem QR-Code auf das Smartphone oder als Papierform oder noch einfacher der Arzt schickt das Rezept auf den gesicherten Server und der Patient geht mit seiner Versichertenkarte in eine Apotheke seiner Wahl und holt sich seine Medikamente ab. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Onlinerezept auf den Server zugreifen.

Auch hier werden keine Daten auf der Versichertenkarte gespeichert. Die Karte wird zum einlesen der persönlichen Daten benötigt.

Beim Arzt kann man sich bei Bedarf weitere Rezepte bestellen wie bisher dann auch ohne die Karte in diesem Quartal vorzuzeigen.

Nur für die Abholung in der Apotheke wird dann immer die Versichertenkarte benötigt. Die Apotheke hat nur auf den Server zugriff wenn die Versichertenkarte vorliegt und eingelesen werden kann..

Das ist der Nachteil der neuen Lösung. Früher konnte man ggf. im Auftrag eines Patienten die Medikamente abholen. Abholen im Auftrag geht zwar immer noch aber nur mit der Versichertenkarte des Patienten ohne ist es nicht mehr möglich.

Ausnahme vielleicht wenn die Karte bereits eingelesen wurde und das Medikament erst bestellt werden mußte also für den nächsten Tag oder so. Dann ist eine Abholung vielleicht ohne Versichertenkarte Möglich. Aber nur dann

Ausnahmen gibt es aber immer noch:

z.B. Nadel für Spritzen. Diese werden z.Zeit noch auf den Papierrezepten verschrieben. Wie lange dies noch sein wird konnten wir nicht erfahren

 

 

 

Was ist ein E-Rezept?

Grundlage für das elektronische Rezept (E-Rezept) bildet das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – kurz PDSG). Das Gesetz wurde am 03.07.2020 vom Bundestag beschlossen und ist am 20. Oktober 2020 in Kraft getreten. Dieses gibt die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ab Januar 2022 vor.

Allerdings hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Richtlinie festgesetzt, wonach einzelne Arztpraxen bis 30. Juni 2022 auch noch mit Papierbelegen arbeiten dürfen, wenn technische Schwierigkeiten bei der Digitalisierung im Wege stehen. Damit soll erreicht werden, dass der Praxisbetrieb zu Jahresbeginn reibungslos läuft und die Patienten wie gewohnt versorgt werden können.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Für die Übermittlung und Einlösung des E-Rezepts wird es zwei Wege geben. Sie können entscheiden, ob Sie Ihr E-Rezept per Smartphone und einer sicheren E-Rezept-App verwalten und digital an die gewünschte Apotheke Ihrer Wahl senden wollen oder ob Ihnen die für die Einlösung Ihres E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten in der Arztpraxis als Papierausdruck ausgehändigt werden sollen.

1. Entscheiden Sie sich für die Smartphone Lösung, so übermittelt Ihr behandelnder Arzt das Rezept als 2D-Code auf Ihr Smartphone. Dieses können Sie dann entweder digital mit Hilfe einer E-Rezept-App direkt einer Vor-Ort- oder Online-Apotheke Ihrer Wahl zuweisen, so dass das Medikament dort vorab bereitgestellt bzw. bestellt werden kann. Oder Sie zeigen den 2D-Code Ihres E-Rezepts auf dem Smartphone direkt vor Ort in der Apotheke vor, wo er eingescannt und bearbeitet werden kann.

Im Apple Store und bei Google Play gibt es kostenlose E-Rezept-Apps sowie Apps der Krankenkassen. Einige dieser Apps enthalten wichtige Funktionen wie z.B. eine Apothekensuche sowie eine Kommunikationsmöglichkeit für Vorabanfragen an Apotheken.

2. Auf Wunsch erhalten Sie Ihr Rezept auch ohne Smartphone. In dem Fall wird das Rezept in Form eines 2D-Codes in der Praxis ausgedruckt – nur nicht mehr als „Rosa Zettel“. Der Ausdruck beinhaltet alle wichtigen Informationen zu Ihrer Verordnung und Rezeptcodes mit den Zugangsinformationen zu Ihrem Rezept. Der Ausdruck wird digital unterzeichnet, ist also auch ohne händische Unterschrift gültig. In der Apotheke wird der Rezeptcode für ein oder mehrere Medikamente gescannt und Sie können diese direkt mitnehmen oder bestellen.

Welche Vorteile bringt das E-Rezept mit sich?

Das E-Rezept verbessert die Abläufe bei der Arzneimittelversorgung in Deutschland. Durch die Einführung des E-Rezepts wird die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer. Mit dem eingebauten Wechselwirkungscheck, wird überprüft, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind. Zudem wird vermieden, dass Rezeptfälschungen, unleserliche Rezepte und formale Rezeptfehler, wie z.B. vergessene Arztunterschriften oder Überschreiten der Abgabefrist, auftreten.

Mit dem Einsatz des E-Rezepts spart sich der Patient zudem die Anfahrtswege in die Praxis und die langen Wartezeiten. Auch die Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke werden einfacher. Mit dem E-Rezept wird nicht nur der Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen der Kampf angesagt, sondern auch ein Stück Sicherheit und Bequemlichkeit für die Patientinnen und Patienten geschaffen. Und nicht zuletzt freut sich auch die Umwelt, denn durch die Umstellung auf digitale Lösungen kann viel Papier gespart und die CO2 -Emissionen reduziert werden.

Die Videosprechstunde und das E-Rezept

Die Videosprechstunde, also der Arztbesuch über eine sichere und datenschutzkonforme videotelefonische Verbindung, hat in der letzten Zeit einen richtigen Boom erlebt. Die Vorteile liegen auf der Hand. Es gibt keine Ansteckungsgefahr in der Praxis, man spart sich die Anfahrtswege und die langen Wartezeiten. Im Anschluss an die digitale Videosprechstunde kann das E-Rezept kontaktlos übermittelt werden.

Inzwischen haben auch ein paar Apotheken die Video-Beratung für sich entdeckt. Ähnlich wie bei der Videosprechstunde beim Arzt können Sie sich bei der Video-Beratung in der Apotheke über die richtige Einnahme Ihrer Arzneimittel und die Wechselwirkungen beraten lassen, Sie können Ihre Bestellungen abgeben und Rezepte einlösen.

Was ist sonst noch geplant?

Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen zukünftig auch alle weiteren Leistungen wie etwa Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden.

Arzneimittel Abkürzungsverzeichnis der Darreichungsformen

Arzneimittel Abkürzungsverzeichnis der Darreichungsformen

Darreichungs-     Darreichungsform                                                                   form kürzel

Kürzel	     Langform
AMP	     Ampullen
AMPD	     Depotampullen
AMPT	     Trinkampullen
ANSLB	     Augen- und Nasensalbe
AUGG	     Augengel
AUGS	     Augensalbe
AUGT	     Augentropfen, Augentropfen (Lösung), 
             Augentropfensuspension
BTL	     Beutel
CREM	     Creme, Creme zur Anwendung auf der Haut
DA	     Druckgasinhalation (Lösung / Suspension)
DRAG	     Dragees
DSTF	     Durchstechflasche
EDAT	     Augentropfen (Lösung im Einzeldosisbehältnis)
EDGL	     Augengel (Einzeldosisbehältnis), Augengel im 
             Einzeldosisbehältnis
EMUL	     Emulsion zur Anwendung auf der Haut
EMULE	     Emulsion zum Einnehmen, Emulsion zur 
             gastrointestinalen Anwendung
EXPT	     Expidettäfelchen
FTBL	     Filmtabletten
FTBM         magensaftresistente Filmtabletten
GEL	     Gel, Gel zur Anwendung auf der Haut
GELE	     Gel zum Einnehmen
GRAM	     magensaftresistentes Granulat, magensaftresistentes 
             Granulat zur Herstellung einer Suspension zum 
             Einnehmen
GRAN	     befilmtes Granulat, Granulat, Granulat zur 
             Herstellung einer Lösung / Suspension zum Einnehmen,
             Granulat zur Herstellung eines Sirups
IFIJ	     Injektions-/Infusionslösung, Konzentrat und 
             Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions-/
             Infusionslösung,Konzentrat zur Herstellung einer 
             Injektions-/Infusionslösung
IFLG	     Infusionslösung, Konzentrat zur Herstellung einer 
             Infusionslösung
IJLG	     Injektionslösung
IJSU	     Injektionssuspension
INHK 	     Hartkapseln mit Pulver zur Inhalation
INHL	     Lösung für einen Vernebler, Lösung zur Inhalation
INHP	     Pulver zur Inhalation, Tabletten mit Pulver zur 
             Inhalation
KAPM	     magensaftresistente Hartkapseln / Kapseln
KAPR	     Retardkapseln, retardierte Hart-/Weichkapseln, 
             Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung
KAPS	     Kapseln, Hartkapseln, Weichkapseln
KDRA	     wirkstoffhaltige Kaugummis
KOMB	     Kombipackung
KTAB	     Kautabletten
LOTI         Emulsion zur Anwendung auf der Haut
LSG          Flüssigkeit / Lösung / Tropfen zum Einnehmen,
             Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum 
             Einnehmen, Lösung zur gastrointestinalen Anwendung
LYOP	     Lyophilisat zum Einnehmen
MCTB	     Microtabletten
NCREM	     Nasencreme
NGEL	     Nasengel
NSPR	     Nasenspray, Nasenspray (Lösung / Suspension)
NTRP	     Nasentropfen, Nasentropfen (Lösung / Suspension)
PAST	     Paste zur Anwendung auf der Haut
PFLA	     transdermale Pflaster, wirkstoffhaltige Pflaster
PLVD	     einzeldosiertes Pulver zur Inhalation
PSTI	     Pastillen, Lutschpastillen
PULV	     Pulver / Pulver für ein Konzentrat / Pulver und 
             Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions- / 
             Infusionslösung
PULVE	     Pulver zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer
             Lösung / Suspension zum Einnehmen
RGRAM	     magensaftresistentes Retardgranulat
RGRAN	     Retardgranulat
RSCHA	     Rektalschaum
RSUSP	     Rektalsuspension
SALB	     Salbe, Salbe zur Anwendung auf der Haut/Nasensalbe
SCHAU	     Schaum zur Anwendung auf der Haut
SIRP	     Sirup
SPRY	     Spray zur Anwendung in der Mundhöhle
STABL	     Schmelztabletten
STIF	     Stifte zur Anwendung auf der Haut
SUPP	     Zäpfchen
SUSP	     Suspension zum Einnehmen
SUTA	     Sublingualtabletten
TABB	     Brausetabletten
TABL	     Tabletten
TABMD	     Tabletten mit veränderter Wirkstofffreisetzung
TABR	     Retardtabletten, Retard-Filmtabletten
TABS	     Tabs
TBLL	     Lutschtabletten
TBLM	     magensaftresistente Tabletten
TROP	     Tropfen zum Einnehmen (Emulsion / Lösung / 
             Suspension)
TRSB	     Trockensubstanz
TTAB	     Tabletten zur Herstellung einer Lösung / Suspension 
             zum Einnehmen
UTBL 	     überzogene Tabletten
VACR	     Vaginalcreme
VAGT	     Vaginaltabletten
VASP	     Vaginalzäpfchen
ZKAP	     Weichkapseln zum Zerbeißen

Quellenangabe  https://www.dimdi.de

Zusatzbezeichnungen auf Medikamentenpackungen

Bedeutung der Zusatzbezeichnungen auf Medikamentenpackungen

Die Handelsnamen von Arzneimittelpräparaten werden oft um Zusatzbezeichnungen ergänzt, die entweder den Wirkstoff, eine „Wirkstoffklasse“ oder die „Wirkstärke“ angeben. Aus dem eigentlichen Handelsnamen kann nur in Einzelfällen auf die medizinische Anwendung geschlossen werden. So weisen z.B. die Namensbestandteile „cor“ (lateinisch: Herz) und „kardia“ (griechisch: Herz) auf Medikamente für Herztherapien hin oder „derma“ (griechisch: Haut) auf ein Medikament gegen Hauterkrankungen. 

„akut“                                    Arzneimittel mit schneller Wirkung.

„comp“ oder „Plus“ „co“    compositus                                                                                         (zusammengesetzt)  Kombinationspräparat.                                                      Zusammensetzung aus zwei oder mehreren                                                     Wirkstoffen.    Mehrere Arzneiwirkstoffe                                                            stecken drin.

Comp                                bedeutet, dass das Medikament aus mehreren                                                   Wirkstoffen  besteht also eine                                                                             Kombinationspräparat ist.

„ dil “                              dilutus (verdünnt)

„EDO“                               Ein-Dosis-Ophtiole (Behältnis für Augentropfen).

„ Emul “                          emulsion (Emulsion)
 „forte“  fortissimum, f, mega ?         Höhere Dosierung mehr                                                                                      Wirksubstanzen als sein                                                                                      Basispräparat.

 Forte dagegen bedeutet, dass es in der Regel zum normalen                            Medikament noch dieses mit stärkerer Wirkung gibt, also mit                          höherer Dosierung. „forte“ bedeutet übersetzt „stark“.

„ Gtt “                                gutta (Tropfen)

“ I.E. (IE)“                            Internationale Einheit (Maßeinheit für biologische                                               Wirkstoffe).

„ Lin “                                 linimentum (Einreibung)

 “ liq „                                  liquidus (flüssig)

„ Lot “                                lotio (Schüttelmixtur)

„Mono“                                Das Arzneimittel hat nur einen Wirkstoff.

 

„Mite“ „minor“                Das Medikament hat eine mittelstarke Wirkung.                                                Wirksubstanzen sind um etwa 50 % gegenüber                                                  dem Ausgangspräparat reduziert (schwächere                                                  Konzentration).

„Mups“                             multiple unit pellet system (eine teilbare                                                             Retardtablette zerfällt im Magen in kleine                                                         Kügelchen und passierewird anschließend im Darm                                           über längere Zeit  hinweg aufgelöst).

„nat“                                naturalis (natürlicher Inhaltsstoff)
„N“                                   Leicht überarbeitete neu(e) Zusammensetzung                                                kennzeichnet in der Regel ein Medikament mit                                                  einer neuen  geänderten Wirkstoffzusammen-                                                  setzung. Die Wirkung ist  gegenüber der                                                            ursprünglichen Zusammensetzung genauso                                                       oder weicht nur unbedeutend ab.

“ N 1 „                        kleinste Packungsgröße (Packungen für kurze                                                  Anwendungsdauer oder Verträglichkeitstests)

“ N 2 „                        mittlere Packungsgröße (Packungen für mittlere                                              Anwendungsdauer)

“ N 3 „                        Großpackung (Packungen für längere                                                                Anwendungsdauer  wie chronische Erkrankungen)

Packungsgrößen zu den „N“ Größen

Das DIMDI legt abgestimmt mit dem BMG die Packungsgrößen von Arzneimitteln fest. Diese sogenannten Messzahlen müssen sich bei neuen Medikamenten seit Juli 2013 an ihrer Reichdauer orientieren, in der Regel:

  • N1: 10 Tage (+/- 20 Prozent)
  • N2: 30 Tage (+/- 10 Prozent)
  • N3: 100 Tage (- 5 Prozent)

„ Off-Label-Use “       Das sind Fertigarzneimittel, die außerhalb der                                                    zugelassenen bzw. genehmigten Anwendung vom                                            Arzt verschrieben werden. Zu dieser                                                                  Therapiealternative greift er immer dann, wenn                                                 keine geeigneten Medikamente für ein bestimmtes                                           Krankheitsbild entwickelt wurden, jedoch dieses                                               Medikament den Heilungsprozess einer Krankheit                                             außerhalb der genehmigten Anwendung positiv                                                 beeinflusst.

“ OP „                     Originalpackung oder Originalpräparat (so genannte                                         Nachahmerpräparate werden nach Ablauf des                                                 Patentschutzes von Originalpräparaten als „Generika“                                       bezeichnet. Diese enthalten die gleichen Wirkstoffe und                                   sind von gleicher Qualität wie das „OP“).

„pico“                       es sind weniger Wirksubstanzen als im                                                              Ausgangspräparat  vorhanden (schwächere                                                      Konzentration).

„ Placebos “          (lat.: „Ich werde gefallen“. Wirkstofffreie                                                            Scheinmedikamente)
Einem Patienten verabreichte Scheinmedikamente                                          setzen einen Selbstheilungsprozess in Gang, sofern                                          dieser von der wirkstofffreien Substanz nichts weiß.                                          Neben ärztlicher Zuwendung oder einem spontanen                                        Selbstheilungsverlauf scheinen noch andere,                                                    wissenschaftlich noch nicht ergrändete Vorgänge und                                      Maßnahmen den Plecoboeffekt zu erklären.

„ POS “                producta ophthalmica sterilisata (ursprüngliche                                                Bezeichnung für Augenarzneimittel der Ursapharm                                          Arzneimittel GmbH & Co. KG. Wegen des hohen                                                Bekanntheitsgrades wird der Zusatz POS inzwischen                                         auch für andere Arzneimittel im Sortiment der Firma                                       verwendet)

„ Pulv “                    pulvis (Pulver)
„Retard“   „Ret.“, „Depot“    Wirkstoffe sind verzögert freigesetzt.                                                                 Langzeitwirkung (muss seltener                                                                         eingenommen werden).

Der Zusatz retard bei Medikamenten bedeutet, dass das                                 Medikament gleichmäßig über längere Zeit wirkt.                                             Das wird durch einen Überzug erreicht, der ermöglicht, dass der                     Wirkstoff erst nach und nach abgegeben wird. Deshalb sollte man                   Retard-Tabletten auch nur nach Absprache mit Arzt oder                                 Apotheker teilen. Arzneimittel mit verzögerter Langzeitwirkung                       (muss seltener eingenommen werden).

Hinweis! Tabletten mit einem Retard-Überzug dürfen, um ungewünschte Nebenwirkungen wegen der veränderten Wirkstoffabgabezeit zu vermeiden, nicht geteilt werden. Im übrigen sollte hinsichtlich der Teilbarkeit von Tabletten der Arzt oder Apotheker vorher befragt werden. Leider werden Tabletten gelegentlich mit so genannten „Schmuckkerben“ versehen, die zum Teilen verleiten.

„ sicc “                    siccatus (getrocknet)

„ sine “                       ohne Konservierungsmittel

„SL“, „S“, „L“             kennzeichnet die Geschwindigkeit (schnell – langsam)                                       mit der ein Arzneiwirkstoff freigesetzt wird                                                         (Bioverfügbarkeit). Eine Tablette oder ein Teil einer                                            Tablette wird schnell aufgelöst und bewirkt einen                                              schnellen Wirkungseintritt. Bei SL-Tabletten wird der                                        andere Teil langsam aufgelöst und bewirkt eine lange                                      Wirkungsdauer.

„ Sol “                                           Solutio (Lösung)

„ Supp “                                        Suppositoria (Zäpfchen)

„ Susp “                                        suspensio (Suspension)

„ Tct “                                           Tinctura (Tinktur)

„ Ungt “                                        Unguentum (Salbe)

„Wirkstärkenziffer z.B. 400“     bestimmt die Gewichtsangabe des                                                                     enthaltenen Wirkstoffes, meistens mg                                                               oder das Volumen in ml.

„ZOK“  zero order kinetics               (eine teilbare Retardtablette, gibt pro                                                                 Zeiteinheit immer die gleiche Menge an                                                             Wirkstoffen ab).

Kurioserweise wirken mittelgroße Tabletten schlechter als sehr kleine oder sehr große Tabletten. Rote Tabletten wirken eher als Weiße. Beruhigungstabletten wirken in der Farbe Blau am optimalsten. Bei Angstzuständen sind grüne Tabletten am wirksamsten. Im Vergleich zu eingenommenen Medikamenten wirken Spritzen besser. Und werden diese von einem Arzt gesetzt, tritt der Heilungserfolg eher ein als von einer Krankenschwester gesetzt.

Bei Schmerzempfindungen wurde bereits nachgewiesen, dass Placebos die Ausschüttung von körpereigenen Endorphinen (morphinartige Eiweißstoffe mit schmerzstillender Wirkung) bewirken und somit Schmerzempfindungen herabsetzen. Dem Patienten muss nur gesagt werden, dass ihm ein wirksames Schmerzmittel verabreicht wird.

Welche Bedeutung haben die Rezeptfarben beim Arzt

Der Arzt verwendet unterschiedlich gefärbte Rezeptvordrucke. Sie geben Auskunft über den
Gültigkeitszeitraum innerhalb dem ein Rezept einzulösen ist.

Rot :
Ein rotes Rezept ist innerhalb eines Monats einzulösen und gilt für verschreibungspflichtige Medikamente, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) unter Abzug eventueller Selbstbeteiligungen erstattet werden.
(gesetzlich gilt entsprechend der Arzneimittelverschreibungsverordnung bei fehlender Angabe der Gültigkeitsdauer eine Einlösungsfrist von drei Monaten)

Gelb :
Auf gelben Rezepten werden starke Schmerz- und Betäubungsmittel verschrieben. Die
Einlösungsfrist beträgt nur sieben Tage.

Blau
Blaue Rezepte sind privatärztlichen Verordnungen vorbehalten – insbesondere für Versicherte von privaten Krankenversicherungen (PKV). Diese Rezepte sind drei Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig.

Grün
Grüne Rezepte gelten zeitlich unbegrenzt, da diese für nichtverschreibungspflichtige beziehungsweise vom Arzt empfohlene Medikamente verwendet werden. Sie erfüllen die Funktion eines Merkzettels.

Märchen über Medikamente

Märchen über Medikamente
23 April, 2012 – 21:06 — Udo Ahlbrecht

Über Medikamente sind einige Märchen im Umlauf. Dr. Ursula Sellerberg von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände stellt sie richtig.

Irrtum Nummer 1:
Günstigere Präparate sind nicht so gut wie das Original.

„Es gibt keine Unterschiede in der Wirkung, so lange es sich um exakt die gleiche Darreichungsform handelt“, sagt die Apothekerin. „Man kann Kapseln nicht mit Tabletten vergleichen, sie wirken nach unterschiedlichen Zeiten. Aber Tabletten verschiedener Hersteller mit dem gleichen Wirkstoff in der identischen Darreichungsform wirken auch gleich.“ Die Preisunterschiede gibt es, weil die Hersteller dafür keine erneute Forschung betreiben. „Der Wirkstoff ist seit Jahren bekannt und weitestgehend erforscht“, sagt Sellerberg. „Diese Ersparnisse bei der Forschung erlauben es den Anbietern von Generika, so günstig zu sein. Trotzdem unterliegen ihre Medikamente den gleichen strengen Zulassungsregeln wie jedes andere Medikament. Wenn also Patienten in der Apotheke ein günstigeres Präparat wählen, können sie beruhigt sein. Das gilt auch, wenn die Krankenkasse einen Rabattvertrag mit einem Generika–Hersteller abschließt.“

Irrtum Nummer 2:
Nahrungsergänzungsmittel und frei verkäufliche Medikamente haben keine Nebenwirkungen.

„Das ist falsch, weil selbst Kalziumtabletten Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln haben können“, erklärt die Expertin. „Ein weiteres Beispiel ist Johanniskraut. Es kann dafür sorgen, dass die Anti–Baby–Pille ihre Wirkung verliert.“ Deshalb sollte man in der Apotheke immer angeben, welche Präparate man einnimmt – auch wenn sie aus einer Drogerie stammen. Nur so kann der Apotheker Wechselwirkungen ausschließen. Darüber hinaus berate der Apotheker seine Kunden, zum Beispiel über die richtige Dosierung.

Irrtum Nummer 3:
Der Arzt muss rabattierte Arzneimittel verschreiben.

„Nein, die Ärzte behalten weiterhin die sogenannte Therapiefreiheit. Das bedeutet, dass sie alleine über die medizinische Notwendigkeit und den Einsatz von Medikamenten bestimmen“, stellt Sellerberg richtig. Die Ärzte sind aber per Gesetz zu einer wirtschaftlichen Verordnungsweise verpflichtet. Die Rabattverträge helfen ihnen dabei, das jeweils günstigste Medikament zu verschreiben. Die Apothekerin weist darauf hin, dass jeder Arzt auch die Möglichkeit hat, statt eines bestimmten Präparats nur einen Wirkstoff auf das Rezept zu schreiben (Aut–idem–Regel). „Dann wählt der Apotheker ein günstiges Medikament aus.“

Irrtum Nummer 4:
Zum Herunterspülen von Medikamenten ist jede Flüssigkeit geeignet.

„Tatsächlich kann man nur Leitungswasser immer bedenkenlos nehmen“, erklärt die Apothekerin. „Selbst Mineralwasser kann Wechselwirkungen hervorrufen, zum Beispiel bei Osteoporose–Mitteln.“ Aber auch von Milch rät Sellerberg ab: „Die verträgt sich nicht mit verschiedenen Antibiotika.“ Ebenfalls ungeeignet sind nach Auskunft der Expertin Säfte oder Flüssigkeiten, die Säuren beinhalten. „Bekannt ist zum Beispiel, dass Grapefruitsaft bei Herzmitteln Wechselwirkungen hervorrufen kann. Auch Hagebuttentee ist nicht ganz ohne. Das sieht man zum Beispiel, wenn man Milch hinein gibt – sie flockt durch die Säure aus. Ebenso könnte Fruchtsäure in Tee oder Säften Wirkstoffe zerstören.“

Irrtum Nummer 5:
Arzneimittel, die nicht verschrieben werden müssen, kann man unbegrenzt lange einnehmen.

„Als Faustregel gilt: Schmerzmittel nicht länger als drei Tage und nicht häufiger als zehnmal im Monat einnehmen“, sagt Sellerberg. Werden sie zu häufig eingenommen, verursachen sie Kopfschmerzen. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich von einem Apotheker beraten zu lassen. Auch Abführmittel und andere frei verkäufliche Präparate können auf Dauer die Gesundheit schädigen.

Irrtum Nummer 6:
Für harmlose Arzneimittel kann man Kinder in die Apotheke schicken.

„Apotheker dürfen Kindern die Präparate zwar aushändigen, tun das aber ungern“, sagt die Apothekerin. Denn auch rezeptfreie Arzneimittel wie Kopfschmerztabletten oder Erkältungsmittel können bei falscher Anwendung der Gesundheit schaden. „Die Apotheker beraten über Arzneimittel – Kinder können aber Einnahmehinweise nicht verstehen oder sich diese nicht merken“, erklärt Sellerberg. „Wenn der Apotheker Fragen zu anderen Medikamenten und möglichen Wechselwirkungen hat, kann ein Kind diese vermutlich nicht beantworten.“ Besser sei es, Medikamente selbst abzuholen oder einen Erwachsenen um den Botengang zu bitten.

Irrtum Nummer 7:
Ein Antibiotikum kann man einfach absetzen.

„Gegen viele Infektionen wirken Antibiotika sehr schnell. Aber nur weil die Beschwerden verschwunden sind, bedeutet das nicht, dass die Krankheitserreger komplett besiegt sind. Auch jetzt droht ein Rückfall“, beschreibt die Expertin die Problematik. Um die letzten übrig gebliebenen Keime außer Gefecht zu setzen, müsse der Patient die Antibiotikatherapie auf jeden Fall vorschriftsmäßig zu Ende führen. Sellerberg warnt: „Tut der Patient das nicht, werden die verbleibenden Bakterien gegen das Antibiotikum immun. Das Bakterium wird resistent – und beim nächsten Einsatz wirkt das Antibiotikum nicht mehr.“

Quelle: AOK – Die Gesundheitskasse