Fragen rund um den neuen Personalausweis 1 November, 2011 – 22:18 —
Fragen rund um den neuen Personalausweis Der neue Personalausweis hat mit 8,6cm mal 5,4cm die gleichen Abmessungen, die Sie bereits von vielen anderen Plastikkarten des alltäglichen Geschäftsverkehrs kennen. Die Karte besteht aus mehreren Kunststoffschichten. Durch die optimierten Abmessungen können Sie Ihren neuen Personalausweis künftig in der Geldbörse mit anderen Karten, wie beispielsweise Kreditkarte oder Führerschein, unterbringen. Wozu dienen die Fingerabdrücke? Im Chip des neuen Personalausweises sind die auf dem Ausweis aufgedruckten Daten und das Lichtbild digital abgelegt. Zusätzlich ist es möglich, Fingerabdrücke als freiwilliges Merkmal aufzunehmen. Jeder kann frei entscheiden, ob er dies möchte. Wenn Sie Ihre Fingerabdrücke nicht aufnehmen lassen wollen, entstehen Ihnen keine Nachteile. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Beispielsweise ist es nicht möglich, dass ein Fremder mit Ihrem Ausweis eine Grenzkontrolle am Flughafen passiert – auch wenn er Ihnen ähnlich sieht. Lichtbild und Fingerabdrücke können zukünftig vor Ort mit den Merkmalen der Person verglichen werden und müssen übereinstimmen. Nur bestimmte staatliche Behörden dürfen Ihre Fingerabdrücke – ausschließlich zur Identitätsfeststellung – lesen: Polizeivollzugsbehörden, die Zollverwaltung, die Steuerfahndungsstellen der Länder sowie die Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden. Die freiwillig abgegebenen Fingerabdrücke werden nach der Produktion des Ausweises gelöscht und nicht in Datenbanken oder Registern gespeichert. Sie liegen ausschließlich auf dem Ausweis vor. Welche Daten sind auf dem Personalausweis gespeichert? Auf dem Ausweis-Chip werden die auf der Karte aufgedruckten Daten noch einmal digital abgelegt. Neu hinzugekommen sind die Felder für den Ordens- bzw. Künstlernamen und die Postleitzahl als Bestandteil der Anschrift. Freiwillig können Sie auch zwei Fingerabdrücke aufnehmen lassen. Zusätzlich enthält der Ausweis Angaben zur Gültigkeit und zum Sperrstatus sowie Funktionen gegen das unberechtigte Auslesen. Im Rahmen der Online-Ausweisfunktion können Sie die folgenden Daten an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe Ihrer PIN freigeben: Vor- und Familienname, ggf. Ordens- oder Künstlername sowie Doktorgrad Geburtstag und Geburtsort Anschrift Altersbestätigung Wohnortbestätigung Pseudonyme Kartenkennung ausstellendes Land (Deutschland) Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Sie haben das letzte Wort, ob und welche Daten Sie freigeben und übertragen. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übertragen. Grundsätzlich gilt aber: Erst, wenn Sie es mit Ihrer persönliche PIN freigeben, werden Daten aus Ihrem Ausweis übertragen. Sind meine Daten sicher? Ja. Ihre persönlichen Daten sind sogar sicherer, als wenn Sie sich ohne Ihren neuen Personalausweis im Internet bewegen, dort einkaufen oder in Netzwerken aktiv sind. Seine neuen Funktionen schützen Ihre persönlichen Daten. Mit der Online-Ausweisfunktion ist sichergestellt, dass der Anbieter tatsächlich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Es ist nicht möglich, Daten aus Ihrem Ausweis auszulesen, ohne dass Sie es merken, da immer Ihr aktives Zutun erforderlich ist. Was passiert, wenn ich meine PIN falsch eingebe? Beim ersten und zweiten Mal passiert nichts. Nach dem zweiten Mal werden Sie aufgefordert, Ihre Zugangsnummer einzugeben. Die 6-stellige Zugangsnummer finden Sie auf der Vorderseite Ihres Ausweises. Nach der dritten Falscheingabe wird die Online-Funktion sicherheitshalber gesperrt. In diesem Fall können Sie den Fehlbedienungszähler zurücksetzen, indem Sie die PUK eingeben. Die PUK wurde Ihnen in Ihrem PIN-Brief schriftlich mitgeteilt. Sie können diese bis zu zehn Mal verwenden. Was passiert, wenn ich meine PIN vergesse? Die PIN kann in jeder beliebigen Personalausweisbehörde neu gesetzt werden. Dazu müssen Sie Ihren neuen Personalausweis mitbringen. Wie kann ich die Online-Ausweisfunktion sperren lassen, wenn ich meinen neuen Personalausweis verliere oder wenn er gestohlen wird? Wenden Sie sich am besten an Ihr Bürgeramt und die dortige Personalausweisbehörde. Sie können die Online-Ausweisfunktion auch telefonisch über die Hotline 0180-1-33 33 33 (3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, auch aus dem Ausland erreichbar, max. 42 ct/Minute aus dem Mobilfunknetz) sperren lassen. Bitte halten Sie Ihr Sperrkennwort bereit. Wie und wo erhalte ich ein Signaturzertifikat für Nutzung der Unterschriftsfunktion? Sie erhalten das Zertifikat bei einem Signaturanbieter Ihrer Wahl. Eine Liste finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur. Nur ein offiziell zugelassener Anbieter darf Signaturzertifikate ausgeben. Zum Erwerb des Signaturzertifikats benötigen Sie Ihren neuen Personalausweis, die Online-Ausweisfunktion muss eingeschaltet sein. Die Kosten von Signaturzertifikaten unterscheiden sich je nach Laufzeit und Anbieter. Wo und wann bekomme ich den neuen Personalausweis? Den neuen Personalausweis können Sie ab dem 1. November 2010 in der Personalausweisbehörde Ihres Bürgeramts beantragen. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ab dem 1. November 2010 ist aber jederzeit möglich. Öffnungszeiten, Ansprechpartner sowie Zuständigkeiten von Ämtern und Behörden in Ihrem Wohnort finden Sie unter www.behoerdenfinder.de/ Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt? Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Welche Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt? Alter Personalausweis oder Reisepass Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten. Was passiert mit der Unterschriftsfunktion, wenn ich meinen neuen Personalausweis verliere? Sie müssen den Verlust sofort bei Ihrem Signaturanbieter melden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben. Dort können Sie die Funktion sperren lassen. Bitte beachten Sie: Dies erfolgt nicht automatisch, wenn Sie den Verlust Ihres Dokuments der Personalausweisbehörde melden. Gebühren: Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010 Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 Euro (10 Jahre gültig) Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig) Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige Gebührenreduzierung oder – befreiung möglich Vorläufiger Personalausweis 10 Euro Weitere Gebührenregelungen Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres gebührenfrei Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) 6 Euro Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen Anbieter Weitere Informationen unter: http://www.personalausweisportal.de.
Was wo im „Perso“ stehen darf
ttp://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__5.html
Gültigkeit:
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__6.html
Versagung und Entziehung
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__6a.html